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Da ein Piercing vor dem Gesetz als Körperverletzung gilt, schließe ich vor jedem anbringen eines solchen Körperschmucks, mit jedem Kunden einen Vertrag ab.
Um mich selber zu versichern, dass der Kunde die verbundenen Risiken verstanden hat.
Nervenschäden und Gesichtslähmungen können nicht aufgrund des Piercings entstehen, sondern durch nicht behandelte Entzündungen, welche auf nicht korrektes Durchführen der Pflege zurückzuführen sind.

Als Erstschmuck verwende ich ausschließlich Titan, PTFE oder Bioplast.

Ganz neu ist bei mir, der Einsatz von Microdermals oder Singlepointpiercings.

Diese Schmuckstücke bestehen aus einer wenige Quadratmillimeter großen Grundplatte und einem Rohr mit Innengewinde, die unlösbar miteinander verbunden sind und dem auswechselbaren Aufsatz der als Schmuck getragen wird.
Diese Variante des Körperschmuckes eignet sich in vielen Fällen auch für Leute die in öffentlichen Bereichen arbeiten und keine Piercings tragen können oder aufgrund ihrer Piercings Probleme mit dem Arbeitgeber hatten und aus diesem Grund bisher auf ein Piercing verzichten mussten. So ein Microdermal lässt sich durch einen geeigneten Aufsatz oder ein kleines Pflaster sehr gut kaschieren. Das Schmuckstück kann an fast jeder Körperstelle getragen werden.